Erbfolge
Erbfolge im Trauerfall: Wer erbt, wie wird das Erbe verteilt?
Erbvertrag, Erbrecht und Testament sind wichtige Schlagwörter nach einem Trauerfall. Diese entscheiden über die Erbfolge. Hier erhalten Sie Informationen darüber, welche Formalitäten notwendig sind und wer wann was erbt.
Wenn ein Leben endet, ist die Trauer groß. Dennoch müssen einige Dinge geklärt werden. In verschiedenen Fragen rund um die Erbformalitäten stehen wir Ihnen als Bestattungsunternehmen in Hannover zur Verfügung. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie mehr über den Trauerfall und das Testament erfahren möchten. Vergessen Sie aber nicht, für die genauen Details einen Anwalt zu befragen.
Erbschein und Formalitäten im Überblick
Gehören Sie zu den Erben eines Verstorbenen, ist der Erbschein in der Regel das wichtigste Dokument. Damit weisen Sie Ihr Erbrecht nach, sofern kein Testament vorliegt. Anderenfalls kann auch dieses als entsprechender Nachweis fungieren. Den Erbschein erhalten Sie gegen eine Gebühr, die sich nach der Höhe des Vermögens richtet, beim zuständigen Nachlassgericht.
Sie haben sechs Wochen lang Zeit, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie von Ihrem Erbe erfahren. Das Erbe abzulehnen ist sinnvoll, wenn vor allem Schulden an Sie übertragen würden. Findet sich kein Erbe, der das Vermögen (oder auch die Schulden) des Erblassers übernimmt, geht alles an den Staat.
Aber: Sie können kein Teilerbe annehmen. Lehnen Sie die Schulden ab, gilt das auch für bestehende Sachwerte, wie zum Beispiel Immobilien.
Gesetzliche Erbfolge: Kinder und Ehepartner zuerst
Sofern kein Testament und letzter Wille des Verblichenen etwas Gegenteiliges offenbart, greift die gesetzliche Erbfolge.
Kinder als erste Erben
Die gesetzliche Erbfolge geht der Reihe nach abhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen vor. Sie beginnt bei den Erben erster Ordnung. Das sind die Kinder, die Enkel und die Urenkel. Die Kinder haben dabei Priorität, denn sie sind die ersten Nachkommen des Verstorbenen. Sie erben üblicherweise zu gleichen Teilen. Das gilt auch für nicht eheliche oder adoptierte Kinder; nicht jedoch für Stiefkinder, die nicht blutsverwandt sind.
Gut zu wissen: Ein Kind zu enterben, ist nur bedingt möglich. Auch dann, wenn Mutter oder Vater zu Lebzeiten festlegen, dass der Nachwuchs nichts erben soll, steht ihm noch ein gewisser Pflichtteil zu.
Ehepartner als frühe Erben
Bei verheirateten Paaren sind auch die überlebenden Partner schon früh erbberechtigt. Bei einer klassischen Zugewinngemeinschaft bekommt der Partner die Hälfte des Vermögens. Besteht eine Gütertrennung, wird das Erbe in gleicher Höhe mit den anderen Erben geteilt.
Ehepartner erben aber in der Regel den vollständigen Haushalt, also beispielsweise die Möbel in der gemeinsamen Immobilie. Sämtliche dieser Regelungen gelten übrigens auch dann, wenn es sich um keine Ehe, sondern um eine eingetragene Lebenspartnerschaft handelt.
Erben zweiter und dritter Ordnung
Gibt es keine Kinder, Enkel und keinen überlebenden Ehepartner, werden die entfernten Verwandten im gesetzlichen Erbrecht bedacht. Die zweite Ordnung rückt zunächst ins Blickfeld. Sie listet Eltern, Geschwister sowie Nichten und Neffen des Verstorbenen. Die Erben dritter Ordnung sind Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen sowie Großeltern.
Dabei gilt: Findet sich ein Erbe in einer höheren Ordnung, schließt das potenzielle Erben einer niedrigeren Ordnung aus. Lebt also noch eine Nichte in zweiter Ordnung, erhält die Tante in dritter Ordnung der Erbfolge kein Geld oder Sachwerte. Eine Ausnahme bildet auch hier das Testament, das individuelle Regelungen treffen kann. Lediglich die gesetzlich vorgesehenen Pflichtteile können nicht ausgeschlossen werden.
Gesetzliche Erbfolge bei Auslandsbeteiligung
Noch komplizierter wird das Erbrecht, wenn ein Erbe im Ausland lebt oder Vermögen im Ausland Teil des Erbes ist. Je nachdem, um welches Land es sich handelt, kann das ausländische Erbrecht vollständig greifen oder es wird mit dem deutschen Recht kombiniert. Im zweiten Fall würde ein Teil des Vermögens nach ausländischem und ein anderer nach deutschem Recht vererbt.
Tipp: Würde eine solche Situation auch bei Ihrem Nachlass auftreten? Dann sollten Sie die Formalitäten bestenfalls schon zu Lebzeiten per Testament klären.
Bei schwierigen Fragen unbedingt einen Anwalt hinzuziehen
Zwar können wir als Bestattungsunternehmer viele Fragen rund um die Erbfolge beantworten; das ersetzt jedoch keine Rechtsberatung beim Profi. Daher wenden Sie sich im Zweifelsfall bitte unbedingt an einen Anwalt. Besonders in schwierigen Konstellationen, wenn Schulden vererbt werden oder sich ein Teil des Geldes im Ausland befindet, ist die professionelle rechtliche Unterstützung wichtig. Lassen Sie die Experten die Formalitäten klären, während Sie sich der wichtigen Trauerarbeit widmen!
Fragen Sie sich im Trauerfall, wie die Erbfolge aussieht? Gibt es einen speziellen Erbvertrag, der zu beachten ist?
Grundsätzliche Fragen rund um dieses sensible Thema klären wir gern mit Ihnen. Auch rund um die Trauerfeier und Beerdigung sind wir für Sie da. Eine detaillierte Rechtsberatung kann der Anwalt Ihres Vertrauens leisten.