Bestattungsvorsorge
Für die eigene Beerdigung vorsorgen -
nach Ihren persönlichen Vorstellungen
Auch wenn wir uns alle ein langes, glückliches Leben wünschen und niemand gerne an das eigene Ableben denkt, ist es sinnvoll, frühzeitig Vorkehrungen für den Trauerfall zu schaffen, um Ihre Angehörigen in dieser schweren Zeit zu entlasten.
Wenn auch Sie schon zu Lebzeiten diese Vorkehrungen treffen und Ihre persönlichen Wünsche für Ihre Beerdigung festhalten möchten, ist Dralle Bestattungen Hannover Ihr vertrauensvoller Partner für Ihre Bestattungsvorsorge. Kontaktieren Sie uns und teilen Sie uns Ihre Wünsche und Vorstellungen mit. Wir unterstützen Sie dabei, mit einer Bestattungsverfügung für den Fall der Fälle vorzusorgen.
BESTATTUNGSVORSORGE HEUTE - VIDEO
Youtube inaktiv
Aufgrund Ihrer Cookie-Einstellungen kann dieses Modul nicht geladen werden.
Wenn Sie dieses Modul sehen möchten, passen Sie bitte Ihre Cookie-Einstellungen entsprechend an.
Was gehört zu einer Bestattungsvorsorge?
Die Vorsorge der eigenen Bestattung umfasst mehrere Bereiche, die Sie im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrags nach Ihren Wünschen regeln können:
- Gestaltung der Trauerfeier
- Finanzierung der Beerdigung
- Erbschaftsangelegenheiten und digitaler Nachlass
- Vorgehen im Falle der Entscheidungsunfähigkeit (Patientenverfügung)
Gestaltung der Trauerfeier und Beerdigung nach Ihren Wünschen
Für die Hinterbliebenen ist es oft nicht einfach, sich in ihrer Trauer um einen geliebten Menschen, um die vielen organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten zu kümmern, die ein Trauerfall mit sich bringt. Daher bedeutet es für sie eine große Erleichterung, wenn der oder die Verstorbene hierzu schon zu Lebzeiten Wünsche geäußert und Vorkehrungen getroffen hat. So können sie sicher sein, den Willen des geliebten Menschen auch nach seinem Tod zu erfüllen.
Dazu gehört vor allem:
- die Ausrichtung der Bestattung: Wünschen Sie einen religiösen Beistand? Welchen?
- die Bestattungsart: Wünschen Sie eine Erd-, Feuer- oder Seebestattung?
- die Wahl des Friedhofs / der Grabstätte: Wo möchten Sie Ihre letzte Ruhestätte finden?
- die Gestaltung der Trauerfeier: Soll es eine Trauerrede, Musik o. Ä. geben?
- die Auswahl der Trauergäste? Wünschen Sie eine öffentliche Beisetzung oder im engsten Familienkreis?
- die Gestaltung des Grabsteins: Wie soll der Grabstein aussehen?
- und nicht zuletzt auch die finanzielle Regelung der Bestattung, Trauerfeier und Grabpflege.
Finanzielle Vorsorge zur Entlastung Ihrer Angehörigen
Je konkreter die Wünsche sind, desto genauer lassen sich die voraussichtlichen Beerdigungskosten kalkulieren. Da das Sterbegeld schon seit 2004 nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört, ist jeder selbst für die Absicherung seiner Bestattungskosten verantwortlich. Ohne eigene finanzielle Mittel tragen die Hinterbliebenen die Kosten. Um Ihre Angehörigen finanziell zu entlasten und vor der Kostenübernahme zu schützen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Sterbegeldversicherung
So können Sie über Dralle Bestattungen (Mitglied im Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e. V.) eine günstige Sterbegeldversicherung abschließen. Hierbei profitieren Sie von den Vorteilen einer Gruppenversicherung, zu denen günstige Beiträge, Verzicht auf Gesundheitsfragen, Aufnahme bis ins hohe Alter und wahlweise Monats-, Jahres- oder Einmalzahlung gehören.
Treuhandkonto
Alternativ können Sie über Dralle Bestattungen, als Partner der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG, ein Treuhandkonto anlegen. Hierbei müssen Sie keine laufenden Beiträge zahlen, Ihre Geldanlage wird verzinst und ist durch Bürgschaften gesichert.
Ihr Nachlass
Was mit Ihrem Nachlass geschieht, bestimmen Sie selbst, wenn Sie ein Testament aufsetzen. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, so muss der Verfasser volljährig und geistig fit sein. Auch gibt es einige Formalitäten zu berücksichtigen wie die eigenhändige Verfassung des Testaments inklusive Datum, Ortsangabe und vollständigem Namen. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die genau regelt, welche Hinterbliebenen welchen Anteil am Nachlass erhalten.
Digitaler Nachlass
Zu dem Nachlass gehört in der heutigen Zeit auch der digitale Nachlass, zu dem verschiedene Konten und Daten in sozialen Netzwerken oder anderen Online-Diensten gehören. Dralle Bestattungen bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren digitalen Nachlass zu regeln und Ihren Angehörigen damit Schutz und Rechtssicherheit zu bieten.
Wichtig:
Patientenverfügung
Wenn sich der Gesundheitszustand so schnell rapide verschlechtert, dass der Betroffene nicht mehr selbst über medizinische Behandlungen entscheiden kann, sind die Angehörigen gefragt. Um ihnen diese Entscheidungslast zu nehmen, gibt es die Patientenverfügung. Sie enthält die Wünsche des Patienten bezüglich medizinischer Behandlungen und Pflegemaßnahmen, an denen sich die behandelnden Ärzte im Notfall orientieren können.
Ihr Bestattungsvorsorgevertrag
Der Bestattungsvorsorgevertrag ist ein verbindlicher Vertrag, der sicherstellen soll, dass alle Angelegenheiten rund um Ihre Beerdigung nach Ihren Wünschen und Vorstellungen ablaufen. Mit ihm können Sie Ihr Recht auf Selbstbestimmung über den Tod hinaus wahrnehmen und gleichzeitig Ihre Hinterbliebenen entlasten, indem Sie ihnen schwierige Entscheidungen abnehmen.
In dem Bestattungsvorsorgevertrag werden alle Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen festgehalten, die Sie zur Gestaltung und Finanzierung Ihrer Beerdigung haben. Als Ihr Vertragspartner garantieren wir eine 100%ige Ausführung. Sollten sich Ihre Wünsche im Laufe der Zeit ändern, können Sie den Vorsorgevertrag natürlich jederzeit nachträglich ändern und an neue Gegebenheiten anpassen.
Helfen Sie Ihren Angehörigen in der schweren Zeit des Verlustes und der Trauer mit einer frühzeitigen Vorsorge.
Dralle Bestattungen steht Ihnen dabei mit unserem Wissen, unserer Erfahrung, unseren Kontakten und Ressourcen zur Verfügung, damit Ihre Wünsche erfüllt werden können.
Gerne informieren und beraten wir Sie ausführlich zu allen relevanten Aspekten der Bestattungsverfügung.
Vereinbaren Sie hierzu einfach einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.